PHSG-Biologie

Testatbedingungen HeS 2011

Stand: 28.09.2011
Testatbedingungen FrS 2010
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Testatbedingungen Experimentierkurs Labor ELSI HeS10
Testatbedingungen Experimentierkurs Biologie
Wichtige Termine
definitiver Schlusstermin 23.12.2010

1. Testatbedingungen bzw. Modulnachweis HeS 2011
- 1. Sem. phil. II Blockwoche
Experimentierkurs Labor Sek I (ELSI)



1.1 Allgemeines: Testate für die Master-Oberstufenlehrkraftausbildung
Gemäss PHSG-Vorlesungsverzeichnis Herbstsemester 2011 (33. Ausgabe), "2. Studienadministration, 2.7 Testate (Seite 45) gilt: "Anstelle von Semesterzeugnissen werden in allen Fächern Testate erteilt ( ....). Der Ausweis der Testate ist Bedingung für die Zulassung zu den Examina. Die Dozierenden machen die Testaterteilung von der aktiven Mitarbeit, dem regelmässigen Besuch der Lehrveranstaltungen und den erfüllten Leistungsnachweisen abhängig. Es erfolgt eine strikte Kontrolle durch das Sekretariat H304 am Ende des 2., 6. und 8. Semesters sowie am Ende des Kompaktpraktikums 3."



1.2 Testatbedingungen für die Blockwoche phil. II/ 1m - Experimentierkurs Labor Sek 1 (Biologie, Chemie, Physik, Fachkunde Chemie)

Dozenten: Kurt Frischknecht (Biologie)/ Adrian Brugger (Chemie)/ Ulrich Schütz (Physik)
Testatbedingungen für 1.5 ECTS-Punkte (Biologie alleine: 0.5 ECTS [= 15 Arbeitsstunden inkl. Kursveranstaltung]) Termine
17.-21.10.2011

1m - HeS 2011
Experimentierkurs

1.2.1. Kriterien zur Erteilung des Doppel-Testates :
1.2.1.1. Präsenz und selbstorganisierte Lernzeit:
"Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung ist der regelmässige Besuch der Modulveranstaltungen."1
Jede/r Studentin/Student ist an allen Veranstaltungen der vier Fachgebiete Biologie, Chemie und Physik und Fachkunde Chemie anwesend. In der selbstgeleiteten Arbeitszeit werden die schriftlichen Unterlagen der entsprechenden Fachgebiete studiert.

1.2.1.2. Leistungsnachweis für die ECTS-Punkte:
"Jedes Modul - unabhängig davon, ob es ein oder mehrere Semester dauert oder ob in einem Semester zwei Module angeboten werden - ist von den Dozierenden aufgrund eines Leistungsausweises des Studierenden zu testieren. Der Leistungsausweis wird nicht mit einer Note, sondern mit "erfüllt - nicht erfüllt" bewertet.
Bei "nicht erfüllt" besteht die Möglichkeit einer Wiederholung.


Über den im Praktikumsteil und über die in den schriftlichen Unterlagen vermittelten Praxiskenntnisse, Fertigkeiten und Inhalte findet eine Modulüberprüfung statt. Diese beinhaltet einen schriftlichen und einen praktischen Teil.

Der schriftliche Teil für alle Studierenden besteht aus einer 15-minütigen theoretischen Prüfung mit Multiple-Choice- und anderen Fragetypen auf Papier zum Teilbereich Biologie.
Im schriftlichen Biologieteil kommen drei Fragetypen zum Einsatz: eine MC-Frage, eine Kurzfrage sowie 3 Testfragen aus dem eSkript.

Der anschliessende
55-minütige praktische Prüfungsteil besteht im Lösen von praktischen Aufgaben an den Mikroskopen inkl. Anfertigung von Skizzen und Interpretation der eigenen exponierten Nähragarplatten..


1.2.2. Kriterien zur Bewertung der Modulüberprüfung Biologie:
Prüfungsanforderungen: Jeder Fachanteil wird separat bewertet (d.h. Biologie, Chemie und Physik geben je eine eigene Note).
Teil Biologie:
60% des theoretischen Prüfungsteils und 60% des praktischen Prüfungsteils müssen erfüllt sein. Jeder Biologieteil wird separat bewertet und muss bestanden werden.
(Die ähnlichen Bedingungen in Chemie und Physik erfragen Sie bitte bei den betreffenden Dozenten.

1.2.3. Wichtige Hinweise:
Unentschuldigtes Fernbleiben von der Modulüberprüfung wird als "nicht erfüllt" verbucht.
Wird die Überprüfung nicht bestanden, besteht eine Wiederholungsmöglichkeit im entsprechenden theoretischen oder praktischen Prüfungsteil. Wird auch dieser Nachtest nicht bestanden, so führt dies zur Nichterteilung der entsprechenden ECTS-Punkte.





Modulüber-prüfungen:
21.10.2011: theoretisch + prakt. Teil

Evtl. Nachtest: im FrS 2012



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3. Testatbedingungen bzw. Modulnachweis HeS 2011
- 3. Sem. phil. II EXPERIMENTIERKURS Biologie



3.1. Allgemeines: Testate für die Master-Oberstufenlehrkraftausbildung
Gemäss PHSG-Vorlesungsverzeichnis Herbstsemester 2011 (33. Ausgabe), "2. Studienadministration, 2.7 Testate (Seite 45) gilt: "Anstelle von Semesterzeugnissen werden in allen Fächern Testate erteilt ( ....). Der Ausweis der Testate ist Bedingung für die Zulassung zu den Examina. Die Dozierenden machen die Testaterteilung von der aktiven Mitarbeit und dem regelmässigen Besuch der Lehrveranstaltungen und den erfüllten Leistungsnachweisen abhängig. Es erfolgt eine strikte Kontrolle durch das Sekretariat H304 am Ende des 2., 6. und 8. Semesters sowie am Ende des Kompaktpraktikums 3."

3.2 Testatbedingungen für den Experimentierkurs Biologie HeS 2011 für "Nebenfachbiologen/ Nebenfachbiologinnen"
Testatbedingungen für 1.5 ECTS-Punkte (= 45 Arbeitsstunden inkl. Laborveranstaltungen) Termine
1. Fassung: Abgabe bis spätestens
Fr 25.11.2011

Endfassungen bis Mi 21.12.2011


3m - HeS 2011
Experimentierkurs Biologie
3.2.1. Bedingung Präsenzveranstaltung
Es müssen sämtliche Praktika besucht werden. Im Falle einer Verhinderung muss mindestens zwei Tage im Voraus* die Absenz schriftlich per E-Mail und begründet mitgeteilt werden. Diese Verpflichtung wird sehr restriktiv gehandhabt!

*Begründung:
Der materielle Aufwand für die Biologiepraktika ist sehr hoch und neben dem Biologiedozenten ist auch der wissenschaftliches Assistent bei der Vorbereitung aktiv. Auch soll nicht unnötig Material vorbereitet werden, das dann anschliessend keine Verwendung findet und entsorgt werden muss. Daher ist jeweils die genaue Kenntnis der Teilnehmerzahl im Voraus unentbehrlich!


*3.2.2. Bedingung SOL-Nachweis
3.2.2.1. Skript "Experimentierkurs Biologie" bearbeiten: vor dem Praktikum jeweils die theoretische Einleitung zum Praktikum durchlesen und gemäss der jeweiligen Versuchsliste auf dem Frk-Bioforum (siehe hier) kurz die entsprechenden Einführungen (Kontext) und Zielvorgaben der Experimente zur Kenntnis nehmen.
Der Stand der Vorbereitung wird mit zwei kurzen Tests aus zwei ausgewählten Praktikumsthemen überprüft werden. Dabei müssen 60% der Multiple Choice Fragen korrekt beantwortet werden.

3.2.3. Leistungsnachweis für die ECTS-Punkte
"Jedes Modul - unabhängig davon, ob es ein oder mehrere Semester dauert - ist von den Dozierenden aufgrund eines Leistungsausweises des Studierenden zu testieren. Der Leistungsausweis wird nicht mit einer Note, sondern mit "erfüllt/nicht erfüllt" bewertet.
Bei "nicht erfüllt" besteht die Möglichkeit einer Wiederholung. Der Zeitpunkt einer allfälligen Wiederholung wird gemeins
am zwischen Dozierenden und Studierenden festgelegt.
"

3.2.3.1. Konkrete Umsetzung HeS 2011
1. Praktikumsprotokolle

Als Grundlage der Leistungsüberprüfung gelten normalerweise die Praktikumsprotokolle der jeweiligen Versuche.
Wie immer üblich in experimentellen Praktika muss auch im HeS 2011 ein Praktikumsprotokoll in Kurzform geführt werden. Dazu werden nebst den üblichen Informationen Abänderungen der Praktikumsanleitung, Zusatzinformationen, Beobachtungen, Ergebnisse und die Interpretationen während des Praktikums schriftlich festgehalten und u.U. zuhause nachbereitet (siehe Skript "Experimentierkurs Biologie", Kap. "Einführung", S. 11: "8. Das Verfassen eines Protokolls"). Diese Praktikumsnotizen sollten auf separaten Blättern oder in einem eigenen Laborjournal in Papier- oder eForm festgehalten werden. Es erfolgt aber keine gezielte Einsichtnahme durch den Dozierenden, aber diese Protokollnotizen sind trotzdem wichtig, dienen sie Ihnen doch bei späterer Versuchswiederholung als wichtige Ergänzungen zur Vorbereitung von Schulversuchen.
Im Laufe des Semesters könnten aber sporadisch Protokollhefte zur Einsichtnahme eingezogen werden. Dabei müssen die Minimalstandards erreicht werden (d.h. die Vorgaben der regulären Protokollführung müssen erfüllt sein).

2. Neue Versuchsanleitungen für die Lernenden inkl. Versuchsprotokoll
Konzeptuelle Entwicklung eines neuen, eigenen Experimentes zum Thema "Keimung, Wachstum und Entwicklung" nach den Vorgaben im Praktikumsskript "Experimentierkurs Biologie", Kap. KEIMUNG UND WACHSTUM von Pflanzen, S. 11 ff. "Eigenständiges Experimentieren. Studentinnen/Studenten planen und erproben Experimente als modifiziertes PBL-Lernen (Problem Based Learning) und Projektunterricht", d.h. Schritte 1-5, 7-8.
Als Endergebnis resultieren 1. aus Schritt 7 eine klassische Anleitung für die Lernenden (L-Anleitung) inkl. 2. separates Versuchsprotokoll mit den Ergebnissen und Schlussfolgerungen/ Erkenntnissen, 3. einen Kommentar dazu für die Lehrperson (LP-Basisinformation), 4. aus Schritt 8 gemäss der neuen Praktikumsunterlage "Schulversuche, Experimentieren und Nachforschen: Vom Versuchsrezept zur aktiv-entdeckenden Auseinandersetzung. Grundlage - Forschen wie ein Naturwissenschafter", ab S. 21 zwei bis drei umgewandelte Versuchsanleitungen, und zwar nach Methode 1, 2, 3, 4, 6, 7 und 9.

Gesamtübersicht über Leistungsnachweis: siehe ganz unten unter "Zusammenfassend"!




Zusammenfassend:
1. Präsenztestat:
- Vor- und Nachbereitung Skript Experimentierkurs Biologie (Themenschwerpunkte)
- 2 Kurztests zur Überprufung der Vorbereitung auf den Experimentierkurs
- Kurzfassung Protokolle während und evtl. ergänzend nach dem Praktikum (= Ergebnissicherung)

2. ECTS-Leistungsnachweis:
- Eigenständiger Keimungs-/Wachstumsversuch -->
1.
"Klassische" L-Kurzanleitung für Lernende, ca. 1-2 S., Bsp. 1 hier, Bsp. 2 hier (nur 1. Seite). Diese L-Anleitung dient als Grundlage für die Umgestaltung gemäss Pkt. 4!
2. Versuchsprotokoll dazu (mit Beobachtungen, Daten, Auswertung inkl. Interpretationen)!
3. LP-Basisinformationen zum SchülerInnen-Versuch, Bsp. hier (nur 2. Seite)
4. Umgestaltung der klassischen L-Anleitung in eine der
modifizierten, offeneren Versuchsanweisungen gemäss der neuen Praktikumsunterlage "Schulversuche, Experimentieren und Nachforschen: Vom Versuchsrezept zur aktiv-entdeckenden Auseinandersetzung. Grundlage - Forschen wie ein Naturwissenschafter", ab S. 21, und zwar ersuchsvrianten 1, 2, 3, 4, 6, 7 und 9. Der Biologiedozent entscheidet für jede Gruppe nach Erhalt der bereinigten L-Grundanleitung, welche 2 - 3 Modifikationen sich für das jeweilige Thema eignen.

Abk.: L = Lernende (Schülerinnen und Schüler; L = Lehrperson).
Versuchsvarianten: 1 = Austauschverfahren, 2 = Konzeptkarte, 3 = Versuchsablauf ohne Auswertungshinweise, 4 = Protokollmethode: nur Datentabelle, 6 = Starthilfe: nur die ersten Versuchsschritte, 7 = Variablenansatz ("Forschungsdesign"), 9 = erkundend-nachforschendes Experimentieren.






Termine zwingend beachten (S: Studierende, D: Dozent):
- S: Abgabe der 1. Fassung von Versuchsprotokoll, L-Versuchsanleitung und LP-Basisinformation. Die L-Versuchsanleitung ist der Ausgansgpunkt für die 2-3 Versuchsvariationen und daher besonders sorgfältig auszuarbeiten!!. Dringend einzuhaltender Termin: Fr, 25.11.2011, 12.00h
- S: bereinigte L- und LP-Fassungen sowie Protokoll: Fr, 02.12.2011 12.00h
- D: gleichentags erfolgt Zuordnung der 2-3 zu erstellenden Versuchsvariationen per E-Mail an Gruppe
- S: 2 oder 3 L-Versuchsmodifikationen: Mo 12.12.2011, 12.00h
- D: kommentiert zur Verbesserung retour bis Di, 13.12.2011
- S: späteste Schlussabgabe aller Dokumente: Mi 21.12.2011, 12.00 h

Resultierende Schlussprodukte:
1. Klassisches L-Versuchsanleitung
2. LP-Basisinformation (L-Kommentar)
3. Versuchsprotokoll.
4. 2-3 Versuchsvariationen
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Anfragen/Anregungen:
Kurt.Frischknecht@phsg.ch