PHSG-Biologie

Testatbedingungen FrS 2011
Fassung 10.02.2010

Stand: 10.02.2011
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Testatbedingungen bzw. Modulnachweis FS 2010
- 6. Sem. phil. II Kurs PRAKTISCHE BIOLOGIE (Biologiepraktikum)

1. Testate: Doppeltestat "Präsenztestat" und "Modultestat"

Gemäss Vorlesungsverzeichnis Frühjahrssemester 11 (Abschnitt 2.7 Testate, S. 47) gilt: "Anstelle von Semesterzeugnissen werden in allen Fächern Testate erteilt ( ....). Der Ausweis der Testate ist Bedingung für die Zulassung zu den Examina. Die Dozierenden machen die Testaterteilung von der aktiven Mitarbeit und dem regelmässigen Besuch der Lehrveranstaltungenabhängig. Es erfolgt eine strikte Kontrolle durch das Sekretariat H304 Ende des 2., 6. und 7. Semesters sowie am Ende des Kompaktpraktikums 3." Beachten Sie unbedingt das Merkblatt Testaterteilung auf der Homepage www.extranet.phsg.ch > Studium Sekundarstufe I > Reglemente/Merkblätter oder direkt hier !!

Testaterteilung für Module: Die Dozierenden erteilen pro Modul zwei Testate, ein Präsenztestat und ein Modultestat.
1. Präsenztestat: Das erste Testat bestätigt den Besuch der zum Modul zugehörigen Lehrveranstaltung(en) und die Erbringung der Anforderungen in der nicht geleiteten (= selbst organisierten) Arbeitszeit (SOL).

2. Modultestat: Jedes Modul - unabhängig davon, ob es ein oder mehrere Semester dauert - ist von den Dozierenden aufgrund eines Leistungsausweises des Studierenden zu testieren. Der Leistungsausweis wird nicht mit einer Note, sondern mit "erfüllt/nicht erfüllt" bewertet.

Bei "nicht erfüllt" besteht die Möglichkeit einer Wiederholung. Der Zeitpunkt einer allfälligen Wiederholung wird gemeinsam zwischen Dozierenden und Studierenden festgelegt. Wird der Inhalt einer Lehrveranstaltung von allen Studierenden in einer Prüfung, bei der Pflanzenbiologie durch die Zwischenprüfung in der Woche 33 2011 (15.08.-19.08.11) erfasst, so erfolgt kein zusätzlicher Modul-Leistungsnachweis während der Lehrveranstaltung.

Das zweite Testat bestätigt den erfolgreich absolvierten Modul-Leistungsnachweis bzw. Zwischenprüfung und führt zur Zuteilung der ECTS-Punkte. In den vier Fächern, in denen eine Unterrichtsberechtigung angestrebt wird, müssen sämtliche Modul-Leistungsnachweise bestanden und die entsprechende ECTS-Punktezahl erreicht werden! Weitere Informationen: siehe "Merkblatt Testaterteilung" sowie "Zwischenprüfungsreglement" auf dem PHSG-Extranet oder hier (Zwischenprüfungsreglement, Nachtrag 2010, Weisungen) !!



2. Testatbedingungen für den Kurs "Praktische Biologie" (Schwerpunkt Biologie)
Testatbedingungen für 3.0 ECTS-Punkte (= 75-90 Arbeitsstunden inkl. Laborveranstaltungen) Termine
1. Fassung: Abgabe bis spätestens
13.05.2011

Endfassungen bis 27.05.2011


6m - FrS 2011
Praktische Biologie
2.1. Bedingung Präsenzveranstaltung
Es müssen sämtliche Praktika besucht werden. Im Falle einer Verhinderung muss mindestens zweiTage im Voraus* die Absenz schriftlich per E-Mail und begründet mitgeteilt werden. Diese Verpflichtung wird sehr restriktiv gehandhabt!

*
Der materielle Aufwand für die Biologiepraktika ist sehr hoch und neben dem Biologiedozenten ist auch der wissenschaftliches Assistent bei der Vorbereitung aktiv. Auch soll nicht unnötig Material vorbereitet werden, das dann anschliessend keine Verwendung findet und entsorgt werden muss. Daher ist jeweils die genaue Kenntnis der Teilnehmerzahl im Voraus unentbehrlich!


2.2. Bedingung SOL-Nachweis
2.2.1. Skript "Praktische Biologie" bearbeiten: vor dem Praktikum jeweils die theoretische Einleitung zum Praktikum überfliegen, gemäss der jeweiligen Versuchsliste auf dem Frk-Bioforum (siehe hier) die theoretische Einleitung zu den einzelnen Experimenten (= Kontext) und die Zielvorgaben der Experimente zur Kenntnis nehmen.
Der Stand der Vorbereitung kann mit zwei kurzen Tests aus zwei ausgewählten Praktikumsthemen überprüft werden. Dabei müssen 60% der Multiple Choice Fragen korrekt beantwortet werden.

2.3. Leistungsnachweis für die ECTS-Punkte
"Jedes Modul - unabhängig davon, ob es ein oder mehrere Semester dauert - ist von den Dozierenden aufgrund eines Leistungsausweises des Studierenden zu testieren. Der Leistungsausweis wird nicht mit einer Note, sondern mit "erfüllt/nicht erfüllt" bewertet.
Bei "nicht erfüllt" besteht die Möglichkeit einer Wiederholung. Der Zeitpunkt einer allfälligen Wiederholung wird gemeins
am zwischen Dozierenden und Studierenden festgelegt.
"

2.3.1. Konkrete Umsetzung FrS 2011
1. Praktikumsprotokolle

Als Grundlage der Leistungsüberprüfung gelten normalerweise die Praktikumsprotokolle der jeweiligen Versuche.
Wie immer üblich in experimentellen Praktika muss auch im FrS 2011 ein Praktikumsprotokoll in Kurzform geführt werden. Dazu werden nebst den üblichen Informationen Abänderungen der Praktikumsanleitung, Zusatzinformationen, Beobachtungen, Ergebnisse und die Interpretationen während des Praktikums schriftlich festgehalten und u.U. zuhause nachbereitet (siehe Skript "ELSI-Biologie", Auflage 2010, Kap. 7 Technik 9: "Softtechnik" Protokollführung, S. 73 "Richtlinie zum Aufbau eines Protokolls". Diese Praktikumsnotizen sollten auf separaten Blättern oder in einem eigenen Laborjournal in Papier- oder eForm festgehalten werden. Es erfolgt aber keine gezielte Einsichtnahme durch den Dozierenden, aber diese Protokollnotizen sind trotzdem wichtig, dienen sie Ihnen doch bei späterer Versuchswiederholung als wichtige Ergänzungen zur Vorbereitung von Schulversuchen.
Im Laufe des Semesters könnten aber sporadisch Protokollhefte zur Einsichtnahme eingezogen werden. Dabei müssen die Minimalstandards erreicht werden (d.h. die Vorgaben der regulären Protokollführung müssen erfüllt sein).

2. Neue Versuchsanleitungen für die Lernenden inkl. Versuchsprotokoll
Konzeptuelle Entwicklung eines neuen, eigenen Experimentes zum Thema "Keimung, Wachstum und Entwicklung" oder zu einem anderen Thema aus dem gesamten Skriptum "Praktische Biologie" nach den Vorgaben im Praktikumsskript, Kap. KEIMUNG UND WACHSTUM von Pflanzen, S. 11 ff. "Eigenständiges Experimentieren. Studentinnen/Studenten planen und erproben Experimente als modifiziertes PBL-Lernen (Problem Based Learning) und Projektunterricht" (siehe auch hier !!).

Als Endergebnis resultieren insgesamt 10 Dokumente [Abk.: L = Lernende (Schülerinnen und Schüler), LP = Lehrperson]

1. Separates Versuchsprotokoll (Inhalt eines Protokolls: Beobachtungen, Messresultate, Fotodokumentation).

2.
LP-Basisinformationen: Basisinformationen für die Lehrperson (LP-Basisinformation) mit den Ergebnissen, Interpretation/ Schlussfolgerungen der Resultate und Überlegungen zum Unterrichtseinsatz. Die Erkenntnisse aus dem eigenen Experiment bezüglich Fragestellung und experimentellem Vorgehen inkl. Verbesserungsvorschläge wird dann in der L-Versuchsanleitung Pkt. 1 bereits berücksichtigt!!).

Mögliches Bsp. einer LP-Basisinformation hier und hier (die Versuchsanleitung kann natürlich weggelassen werden, da sie in der L-Versuchsanleitung ja separat beschrieben wird; aber in den vollständigen LP-Basisinformationen wird sie auch aufgeführt, damit die Lehrperson alle Informationen im Überblick zur Verfügung hat).

3.
L-Versuchsanleitung: aus Schritt 6 eine klassische Versuchsanleitung für die Lernenden (L-Versuchsanleitung), ca. 1-2 S. Das ist das grundlegende Dokument, das Sie möglichst frühzeitig einreichen sollten (zusammern mit den Versuchsprotokoll und der Basisinformation für Lehrpersonen).

Beispiele für L-Versuchsanleitungen:
Bsp. 1 hier, Bsp. 2 xxxx. Diese L-Anleitung dient als Grundlage für die Umgestaltung gemäss Pkt. 4.-10. i

4.-10.:
7 L-Versuchsmodifikationen: 7 umgewandelte offenere Versuchsanleitungen gemäss der Praktikumsunterlage "Forschen und Experimentieren - erkundend-forschend Experimentieren", ab S. 19, und zwar nach Methode 1, 2, 3, 4, 6, 7 und 9.


Gesamtübersicht über Leistungsnachweis: siehe ganz unten unter "Zusammenfassend"!


Zusammenfassend:
1. Präsenztestat:
- Vor- und Nachbereitung Skript Praktische Biologie (Themenschwerpunkte)
- Kurzfassung Protokolle während und evtl. ergänzend nach dem Praktikum (= Ergebnissicherung)
- Teilnahme an einem Prä- und Posttest zum Thema "Neues Experimentieren". Die tatsächliche "Leistung" ist nicht der Hauptzweck (d.h. es gibt keine Bestehensnorm), sondern die Erfassung ihres tatsächlichen Vorwissens und Nachwissens.

2. ECTS-Leistungsnachweis:
- Eigenständiger Keimungs-/Wachstumsversuch bzw. Versuch aus einem anderen Themenkreis -->
1.
"Klassische" L-Kurzanleitung für Lernende, ca. 1-2 S. Diese L-Anleitung dient als Grundlage für die Umgestaltung gemäss Pkt. 4!
2. Versuchsprotokoll.
3. Basisinformation für die Lehrperson.
4. Umgestaltung des L-Grundversuches ("Kochrezept") in
7 modifizierte, offenere Versuchsanweisungen gemäss der Praktikumsunterlage "Forschen und Experimentieren - erkundend-forschend Experimentieren", ab S. 19, und zwar Methode 1, 2, 3, 4, 6, 7 und 9.


Termine
1. Fassung: Abgabe bis spätestens
13.05.2011

Endfassungen bis 27.05.2011

Anfragen/Anregungen:
Kurt.Frischknecht@phsg.ch